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   OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15   

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OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15 (https://dejure.org/2016,52947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.04.2016 - 13 U 989/15 (https://dejure.org/2016,52947)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. April 2016 - 13 U 989/15 (https://dejure.org/2016,52947)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
    In diesem Fall weiß der Schuldner, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urt. v. 25.02.2016 - IX ZR 109/15, zitiert nach juris).

    Für die erfolgreiche Anfechtung muss diese Person dann allerdings gerade der Anfechtungsgegner sein (BGH, Urt. v. 25.02.2016 - IX ZR 109/15, zitiert nach juris; BGH, Beschl. v. 27.09.2012 - IX ZR 24/12, ZInsO 2012, 2048 Rn. 4).

    Aus Rechtsgründen genügt es, wenn die Zahlungseinstellung auf Grund der Nichtbezahlung nur einer - nicht unwesentlichen - Forderung dem Anfechtungsgegner bekannt wird (BGH, Urt. v. 25.02.2016 - IX ZR 109/15, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 9/10

    Insolvenzanfechtung: Rechtsfolgen einer an den Gläubiger der Tochtergesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
    Bei einer solchen übernimmt der Patron gegenüber dem Gläubiger des Schuldners die vertragliche Verpflichtung, den Schuldner mit ausreichender Liquidität auszustatten und damit die freiwillige Erfüllung oder zwangsweise Durchsetzung der durch die Patronatserklärung gesicherten Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner zu ermöglichen (BGH, Urt. v. 19.05.2011 - IX ZR 9/10, ZIP 2011, 1111, Rn. 17 f.).

    In der Insolvenz des Patronierten wandelt sich der Anspruch des Begünstigten in einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegen den Patron um (BGH, Urt. v. 19.05.2011 - IX ZR 9/10, ZIP 2011, 1111 Rn. 20).

    Eine derartige Erklärung kann nicht als weiche Patronatserklärung verstanden werden, die lediglich zu Informationen über die Zahlungsfähigkeit des Patronierten oder zu allenfalls moralisch verpflichtenden Goodwill-Erklärungen verpflichtet (BGH, Urt. v. 19.05.2011 - IX ZR 9/10, ZIP 2011, 1111 Rn. 17).

  • BGH, 08.01.2015 - IX ZR 203/12

    Insolvenzanfechtungsprozess: Tatrichterliche Feststellung der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
    Im Anfechtungsprozess ist die Aufstellung einer solchen Liquiditätsbilanz jedoch nicht erforderlich, weil im eröffneten Verfahren auch auf andere Weise festgestellt werden kann, ob der Schuldner einen wesentlichen Teil seiner fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlen konnte (BGH, Urt. v. 08.01.2015 - IX ZR 203/12, ZIP 2015, 437 Rn. 13).

    Seite9 vorhanden, bedarf es einer darüberhinausgehenden Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens Zehn vom Hundert nicht (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2015 - IX ZR 203/12, ZIP 2015, 437 Rn. 13 ff.).

  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
    Dem liegt zugrunde, dass dem Schuldner in diesem Fall infolge des gleichwertigen Leistungsaustauschs die dadurch eingetretene mittelbare Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden sein kann (BGH, Urt. v. 12.02.2015 - IX ZR 18/12, ZIP 2015, 585 Rn. 22).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
    Anderes gilt nur, wenn die Garantie - wie hier nicht - ihrerseits Gegenleistung für von dem Gläubiger vertraglich zu erbringende Leistungen ist (BGH, Urt. v. 21.04.2010 - XII ZR 10/08, ZIP 2010, 1698 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 23.01.1996 - XI ZR 75/95

    Erfüllung einer Geldschuld; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Leistung auf

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
    Darf er den Betrag nicht behalten, so ist der Leistungserfolg nicht eingetreten, die Leistung führte nur zu einer vorläufigen Befriedigung des Gläubigers (BGH, Beschl. v. 23.01.1996 - XI ZR 75/95, ZIP 1996, 418).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZR 166/08

    Insolvenzanfechtung: Massezugehörigkeit einer hinsichtlich der Zuwendung an einen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
    Dies hätte selbst dann zu gelten, wenn sie der Schuldnerin mit der Zweckbindung zur Verfügung gestellt worden sein sollten, sie ausschließlich an die Klägerin weiterzuleiten (BGH, Urt. v. 17.03.2011 - IX ZR 166/08, ZIP 2011, 824).
  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 84/13

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
    Es muss dann aber zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges Sanierungskonzept vorgelegen haben, das mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt wurde und beim Schuldner die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigte (BGH, Urt. v. 21.01.2016 - IX ZR 84/13, ZIP 2016, 374 Rn. 17).
  • BGH, 27.09.2012 - IX ZR 24/12

    Insolvenzeröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit: Auswirkungen der Erneuerung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2016 - 13 U 989/15
    Für die erfolgreiche Anfechtung muss diese Person dann allerdings gerade der Anfechtungsgegner sein (BGH, Urt. v. 25.02.2016 - IX ZR 109/15, zitiert nach juris; BGH, Beschl. v. 27.09.2012 - IX ZR 24/12, ZInsO 2012, 2048 Rn. 4).
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